2017-07 Update: Bademode und Unterwäsche: Was bringen Influencer?
Sponsored Blogeintrag: Dies ist ein von DrKPI gesponserter Blogeintrag
Siehe Update 2016-09-26 ganz unten wie auch 2017-03-18 und die Kommentare.
In Kürze: Haftung & Vertrauensverlust: Sponsor Deals müssen wir offenlegen.
Aber wie erfüllen wir das Gesetz nach Geist und Buchstaben (letter and spirit of the law) und stellen sicher, dass es trotzdem noch authentisch rüber kommt?
Tipps und Tricks aus der Praxis von DrKPI.
Vor kurzem schieben wir über die Compliance Probleme beim Digital Marketing und Influencer Marketing von Unternehmen wie z.B. Buzzfeed, Henkel, Dyson, usw.
Nun bekam ich vor kurzem die folgenden Informationen was man als Blogger tun sollte:
Unsere Kooperationen werden ausnahmslos und immer zu Beginn eines Posts als Werbung gekennzeichnet. Die Begriffe „Werbung“, „Anzeige“ oder „Reklame“ sind rechtlich sichere Varianten.
Was heisst nun Kooperation. Das Geld die Hand gewechselt hat oder vielleicht ein Produkt zur Verfügung gestellt wurde? Ist das Werbung?
Kann ich da wegen unlauterem Wettbewerb verklagt werden?
Die im obigen Statement aufgezeigte Problematik haben wir versucht unten ein wenig genauer zu analysieren.
Unlauterer Wettbewerb
Nach Gesetz ist Kooperationen sicherlich nicht das gleiche wie Werbung. Die Problematik basiert auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 Nr. 3. Dies definiert, dass Schleichwerbung unzulässig ist. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (letztmals in DE revidiert Feb. 2016) macht uns dann auf Dinge aufmerksam wie z.B. das Pendant in der Schweiz UWG, Art. 1.
Das bedeutet z.B., dass der Preis gut sichtbar und deutlich lesbar direkt auf dem Button (Buy) zur Annahme des jeweiligen Angebots bekannt gegeben werden. Indirekt kann dies auch in der Nähe gemacht werden.
Aber wo sind da die Stolpersteine für Blogger? Wir erklären dies unten genauer. Nur soviel, ein Text wie dieser ist sicherlich zu ungenau:
In freundlicher Kooperation mit Müller BV.
Was heisst dies: Hat der Blogger Geld bekommen? Ein Testprodukt? Sonstige Goodies (siehe weiter unten).
Beispiel für den unlauteren Wettbewerb
Werbetext in der Form eines Artikels (redaktionelle Anzeige oder auch Advertorial genannt) muss als solches gekennzeichnet werden. Normalerweise ist der Text in einer Werbung oder Anzeige vom Unternehmen oder dessen Werbetexter geschrieben.
In einem Advertorial oder redaktionellen Anzeige wie im Beispiel von Buzzfeed in England wurde der Text teilweise von Buzzfeed Autoren verfasst. Doch es war eine Werbung für das Produkt. Deshalb hat die Advertising Standards Authority (eine Selbstregulierungsbehörde der Werbebranche) Buzzfeed bestraft. Grund war, die Werbung war nicht ganz klar als solche gekennzeichnet.
Ist ein Sponsored Post Werbung?
Die Rechtssprechung hat weder in den USA, UK, AT, DE noch der Schweiz Klarheit geschaffen was ein „Sponsored Post“ ist. Deshalb ist Vorsicht geboten.
Wir alle kennen diese Problematik auch aus Tageszeitungen. Neulich stellte ich nach Nachforschungen fest, dass die Journalistin vorgefertigte Textbausteine aus einer Pressemitteilung in einen redaktionellen Beitrag eingebaut hatte.
Natürlich war dieser Beitrag weder als „Werbung“ noch als „Anzeige“ gekennzeichnet. Mir als zahlendem Leser wurde das Ganze als redaktioneller Inhalt verkauft.
Gleiches gilt für Blogger auch wenn einige wenige Rechtsanwälte dies nicht so sehen.
Ein Zitat, als solches gekennzeichnet in Blogeintrag, aus der Pressemitteilung des Unternehmens macht einen Blogeintrag rechtlich noch nicht zur Werbung.
Wie unten aufgeführt, entscheidend ist, wieviel der wirklich redaktionelle Teil im Blogeintrag darstellt.
1. Geld bekommen: Warum ist das keine Werbung?
Ich habe von einem Hersteller Geld bekommen um einen Blogeintrag zu schreiben. Dafür teste ich dessen Produkt welches ich kostenlos zugestellt bekam.
Wenn ich den Beitrag selber schreibe, d.h. meine eigenen Worte nutze liegt keine Werbung vor. Aber ein Sponsored Post.
Anders ausgedrückt, es gibt meines Wissens in keinem der 3 Länder in der D-A-CH Region ein Gesetz oder mir bekanntes Rechtsurteil welches mich auffordert das Wort Werbung oben am Beitrag anzustellen.
Verwende ich im Text ein Zitat das ich während der Pressekonferenz bekommen habe oder in der Pressemitteilung aufgeführt wurde, ist mein Blogeintrag immer noch keine Werbung.
Unten schreibe ich dann meine Offenlegung auch Disclaimer genannt. Darin gebe ich an, dass dies ein gesponserter Post ist. Ich habe für diesen Post ein Beispiel unten aufgeführt.
Fazit: Wenn ich Geld und Tstprodukt bekommen habe muss ich dies in der Offenlegung angeben. Ebenfalls muss ich den Post oben als Sponsored Post bezeichnen.
2. Produkt kostenlos erhalt: Ist dies nun Werbung?
Wenn ich ein Produkt zu Testzwecken erhalten habe, muss ich natürlich unten im Blogeintrag dies erwähnen.
Das Beispiel für den Text für die Offenlegung / Disclaimer, welches auch zu Deinem speziellen Fall passt findest du hier in diesem früheren Blogeintrag in der Tabelle 2, garantiert.
Ich kann über meine ASICS Laufschuhe schreiben. Wenn ich diese nicht als Testprodukt bekam, sondern selber gekauft habe, dann würde ich das ebenfalls im Blog angeben. Solche Produkte-Evaluationen mögen Leser besonders, da diese wirklich als authentisch rüber kommen..
Fazit: Produkt kostenlos erhalten, in der Offenlegung erwähnt: Keine Werbung, du kannst es als Sponsored Post markieren, gibt kein Urteil der uns sagt du musst.
3. Andere Zuwendungen – Neudeutsch Goodies: Jetzt ist das aber Werbung?
Ein Unternehmen kann dem Blogger auch Naturalien zukommen lassen wie z.B. Wein. In einem anderen Falle bezahlt der Sponsor die Hotelrechnung und meine Anreise an eine Messe.
Dies muss dann im Blogeintrag erwähnt werden. Das heisst neben „Sponsored Post“ ganz oben muss es noch eine Offenlegung unten am Text haben welche darauf hinweist (siehe Beispiele). Diese habe ich auch hier unten erwähnt.
Fazit: Spesen bekommen oder anderweitige Dinge welche mir einen Vorteil verschaffen. Deklarieren lohnt sich. Keine Werbung.
3.1 Wer ist der Autor beim Sponsored Post?
Bei einem Sponsored Post wird unten oder oben der Blogger als Autor aufgeführt.
Dies ist ein „sponsored Post“ (siehe Markierung ganz oben) und dies ist auch in der Offenlegung (kleingedrucktes ganz unten) aufgeführt.
3.2 Wer ist der Autor bei Werbung
Wenn der Text von der Agentur oder dem Unternehmen geschrieben ist, muss neben dem Wort Werbung ganz oben auch die Agentur/Firma als Autor aufgeführt sein.
Wann ist ein Link ein sponsored oder affiliate Link?
Meines erachtens ist die Unterscheidung zwischen Sponsored Post und Werbung relativ einfach, wenn wir vorsichtig sind und alles klar deklarieren. Es geht hier um Transparenz, d.h. der Kunde darf nicht in die Irre geführt werden. Auch dürfen wir keine falschen Tatsachen vorspiegeln, usw.
Aber was tun mit den Links in einem Sponsored Post?
Verweist mein Link auf ein Forschungspapier an der Universität Potsdam, ist dies sicherlich kein bezahlter Link.
Deshalb ist ein solcher Satz wie der folgende für ein Blogger mehr verwirrend als hilfreich.
2. Wir kennzeichnen zusätzlich alle Werbe-Links innerhalb eines Beitrags (Grundlage: Beschluss v. 23.2.2011, Az. 6 W 111/10, BeckRS 2011, 06931).
Das obige Gerichtsurteil hat eigentlich mit Werbe-Links überhaupt nichts zu tun. Wichtig war hier für das Gericht, das ein Mouseover Hinweis (z.B. dies führt auf eine e-Commerce Seite) keine ausreichende Aufklärung für den Konsumenten sei. Er würde dies sowieso nicht beachten oder sehen. Das reichte dem Gericht um es als unzureichend einzustufen.
Trotzdem gibt es einen Rechtsfall in Deutschland, der in Sachen Links die Dinge klärt:
2. Die Website, auf die von der Beklagten verlinkt wurde, enthält keinen redaktionellen Beitrag sondern Werbung. LG München I, Urteil v. 31.07.2015 – 4 HK O 21172/14
Das entscheidende bei einem Link ist nicht unbedingt in welcher Art von Beitrag ich diesen Link vorfinde, z.B. Advertorial oder eine Werbeanzeige.
Entscheidend ist wohin der Link den Leser führt.
Hätte im obigen Falle der Link auf die Stiftung Warentest verlinkt, mit einer Rangliste der Haarprodukte die getestet wurden, dann hätte die Klage keinen Erfolg gehabt.
Das heisst niemand hätte angenommen, dass dies ein Werbe-Link, bezahlter Link oder affiliate Link sei für das getestete Produkt. Wir wissen ja, dass Test-Resultate von der Stiftung Warentest fair und glaubwürdig sind.
Die unten aufgeführten Regeln sind jedoch sehr wichtig und bedürfen noch einer Erklärung:
– Hinter den von DrKPI bezahlten Link wird in Klammern das Wort (Werbung) gesetzt – NoFollow zwingend
– Verwendete Affiliate Links müssen gesondert gekennzeichnet werden (Affiliate-Link) – NoFollow zwingend
Zum Beispiel kann der Link einen Verweis auf den Webshop inklusive einem Code mit welchem ich einen Discount als Leser bekomme enthalten. Vielleicht bekommt dann der Blogger auch eine Kommission für die verkaufte Ware. In beiden diesen Beispielen ist dies dann ein sogenannter Affiliate Link. Dieser Link muss dann als Werbe-Link gekennzeichnet sein.
Wie LG München I, Urteil v. 31.07.2015 – 4 HK O 21172/14 klar aufzeigt, ein Mouseover Text genügt dem Gericht nicht. Das es ein Affiliate Link ist muss im Text markiert sein.
Ob wir diesem Link ein no-follow geben, wie oben verlangt, hat weder mit unseren Gesetzen noch der Rechtssprechung in der D-A-CH Region was zu tun.
Das no-follow liebt Google. Warum das Google gerne hätte, erklären wir Dir in Tabelle 1 hier.
Fazit: Wenn ich einen Link aus meinem Blogeintrag schalte, ist entscheidend laut Gesetz und Rechtssprechung wohin dieser führt.
Führt der URL oder Link zu mehr Informationen zum Thema auf einer Webseite – d.h. gibt dem Leser Mehrwert – geht dies in Ordnung. Führt er auf die Seite wo das Produkt verkauft wird (auch wenn ich für den Link kein Geld erhielt aber z.B. für den Blogeintrag), muss der Link als Affiliate Link gekennzeichnet sein.
Wer sind die besten Bloggers – Beispiel Rechtsanwälte in der D-A-CH Region.
Was ist Ihre Meinung? Mitdiskutieren!
Am Ende geht es um Vertrauen und Authentizität. Dies wollen wir mit unseren Lesern nicht verlieren.
Auch gilt es darauf zu achten, dass wir nicht mit 2 konkurrierenden Marken in Verbindung gebracht werden. Das hilft nicht mit unseren Sponsoren.
Was denkt Ihr?
– Wie bewerkstelligen Sie als Unternehmen diese rechtliche Gratwanderung mit Bloggern?
– Haben Sie ein Beispiel wo dies Compliance / Offenbarungs-Deklaration gut gehandhabt wurde?
– Was raten Sie einer Bloggerin wie die rechtlichen Hürden am Besten umschifft werden können?
Dieser Blogeintrag setzt die Resultate des DrKPI BlogRank der besten LifeStyle Blogger in Austria, Deutschland und der Schweiz in den Kontext der Compliance in Sachen Werbung, Advertorials und Sponsorship.
Gut zu wissen
– Best Practice und e-Commerce
– Ausführungen zu unlauterem Wettbewerb – gilt für D-A-CH Region
– Wenn ein Disclaimer kein Sinn macht – zwecks Links auf die wir verlinken
– es gibt leider noch kein Gerichtsurteil zum Thema
– 2 Anwälte beantworten die Fragen – es ist nicht 100% klar was man tun soll
Der Autor / Blogger gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht hinsichtlich des Inhalts in diesem Beitrag (oder dieses Beitrags) und dessen Publikation.
Juristischen Hinweise in diesem Blogeintrag sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Die notwendige Zeit für das Schreiben dieses Eintrages wurde von DrKPI bezahlt.
Zu Guter Letzt
Nicht hilfreich ist es, wenn Quellen nicht richtig interpretiert, sprich – das Original nicht genau studiert wird.
Im Urteil vom Lt. Landgericht München I (Urteil vom 31. Juli 2015, Az. 4 HK O 21172/14) ist weder die Rede von Sponsored noch Irreführung in Sachen Sponsored die Rede.
Der Text unten ist ein Zitat von einem Blogeintrag von Anja welche den interessanten Castlemaker Blog schreibt. Leider kann laut Münchner Urteil ein solcher Schluss – den anscheinend e-Recht24 gezogen haben soll (Infos wo sie dies taten kann ich nicht finden) aus dem Schuldspruch nicht gezogen werden:
So reicht es z.B. nicht aus, einen “sponsored”-Hinweis anzubringen – weder in der Überschrift noch irgendwo im Text. Lt. Landgericht München I (Urteil vom 31. Juli 2015, Az. 4 HK O 21172/14) sei der Hinweis “sponsored” irreführend und nicht eindeutig, weil es ein englischer Begriff sei. Außerdem sei der Hinweis nicht unbedingt so zu verstehen, dass es sich um eine Anzeige handelt. Der normale Leser könne dies evtl. nicht verstehen und somit in die irre geleitet werden. (Quelle: e-Recht24)
Machen wir es richtig, doch bleiben wir dabei pragmatisch.
Wenn wir unseren Text selber schreiben, ist dies laut Rechtssprechung noch keine Werbung. Doch eine Offenlegung wenn wir Geld erhielten, Spesen bezahlt wurden, ein Muster erhielten versteht sich von selbst. Das Vertrauen unseres Lesers verlangt dies. Ende der Durchsage.
Das wir dabei authentisch bleiben und unsere Leser nicht vergraulen wollen, dies versteht sich von selbst.
Übrigens, diese Problematik haben auch Blogger die schon fast „ewig im Geschäft“ sind. Sowas wie unten ist ein pragmatischer Ansatz, der aber auch zeigt, dass es in verschiedenen Gebieten wie bei Travelblogs anders läuft
Hinweis: Unser Besuch in Vorarlberg fand im Rahmen einer Bloggerreise auf Einladung von Österreich Tourismus, Lech Zürs Tourismus und Klostertal Tourismus statt. Wie immer gibt es hier ausschliesslich meine persönlichen Eindrücke und Meinungen.
Die Offenlegung oben ist klar. Nur ich habe es leider erst gemerkt wo mich jemand am Telefon darauf aufmerksam gemacht hat.
Der Blogger hat eine Reise angetreten für welche er oder sie eine Übernachtung bekam, vielleicht auch Spesen. Davon sind dem Blogger aber keine Vorteile zugeflossen. Will heissen, übernachten muss man irgendwo und Essen ebenso. Klar ist hier, dass dies kein Sponsored Post ist.
Der Post ist vergleichbar mit einem Style Post der eine neue Tasche vorstellt. Doch im Gegensatz zum letzteren, hat eine Reiseblogger oder Fotograf nur seine Eindrücke nach der Reise. Ein zusätzlicher Nutzen wie bei einer Tasche oder einem paar Schuhe gibt es nicht.
[su_box title=“Tabelle 1: Update 2016-09-26: Pragmatischer und rechtlich korrekter Ansatz für die Bloggerin“ box_color=“#86bac5″ title_color=“#ffffff“ radius=“5″ width=“px 700″ ]
Nach den Diskussionen (siehe unten) wie auch solchen via eMail und Telefon schlage ich die folgende Variante vor:
Unter dem Titel klar gekennzeichnet:
Werbung: Dieser Artikel ist gesponsered.
Unten im Beitrag würde ich dann noch ein Offenbarungstext hinzu fügen wie z.B.:
Notiz: Der Autor hat für diesen Beitrag ein Honorar erhalten sowie ein Testprodukt. Der redaktionelle Text wurde in Eigenregie erstellt und wiedergibt meine Meinung. Sie wurde in keiner Weise vom Sponsor beeinflusst.
Der Autor / Blogger gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht hinsichtlich dem Inhalt in diesem Beitrag und dessen Publikation.
Wenn das Testprodukt zurückging an den Hersteller, unbedingt oben angeben.
Petra Drissen’s Frage nach Gesetzen. Meine Antwort mit dem Gesetzestext hier.
[/su_box]
2017-03-17 Zusatz – 3 Dinge inkl. Affiliate Links
[su_box title=“Offenlegung – à la Google“ box_color=“#86bac5″ title_color=“#ffffff“ radius=“5″ width=“px 700″ ]
1. Impressum / Kontakt: D-A-CH Region
Z.B. im UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geht es insbesondere um Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der sagt:
„Unlauter handelt insbesondere, wer:….
s.10 Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,…“
Wenn der Blog irgendwie kommerziell genutzt wird (z.B. wir erhalten Produkte und veröffentlichen Tests), ist ein Impressum zwingend. Dieses empfiehlt sich aber auch sonst.
Das Wort Impressum kann aber, z.B. in der Schweiz durch das Wort Kontakt ersetzt werden.
2. Produkt/Beauty Box zum Test erhalten
Erhält ein Blogger ein Produkt wie eine Tasche oder Make-up kostenlos, in der Hoffnung, dass er dieses testet, muss dies unten im Blogeintrag angegeben werden (für Beispiele – siehe Tabelle)
3. Affiliate Links wie ein Amazon-Partner Link
Wer Affiliate Links mit denen man Provisionen bekommt schaltet, der handelt gewerblich. Das heisst ein Impressum ist Pflicht.
Ebenfalls sollten diese Links gekennzeichnet. Ein Beispiel ist ein Sternchen * Unter dem Beitrag sollte dann sowas stehen wie:
- „* = gesponsorter Link“
[/su_box]
15 Antworten
Abgesehen vom Impressum… finde ich es einfach gut wenn man wenigstens angibt das man gesponsored wurde. Egal ob Reise, Hotel, oder Essen, ist ja in Ordnung.
Traurig ist einfach, dass man bei den Medien nur dann anscheinend erfolgreich ist, wenn man auf Englisch schreibt und sich kaufen lässt wie hier 20 Min. http://www.chefblogger.me/2015/04/09/blogger-bei-20min-heute-grosses-thema/
Oder: „Der Blog hat auch viel Werbung drin und alles dreht sich nur um die Bloggerin. “ als Kommentar zu einem Blog welchen die NZZ als angeblich besten CH Modeblog kührte:
http://www.chefblogger.me/2016/09/21/die-angeblich-besten-schweizer-stil-blogs-eine-liste-der-nzz/
Gute ehrliche Arbeit und weniger Fokus auf den Blogger hilft. Transparenz in Sachen Werbung oder sponsored Post sind ebenfalls wichtig.
Lieber Asics Kunde
Das sind natürlich wichtige Hinweise. Der Chefblogger hat es wieder mal auf den Punkt gebracht. Schwierig ist wenn man nicht mehr unterscheiden kann was ist echt, authentisch und was ist leider nur im Text weil es um Sponsorship geht.
Mit anderen Worten, inwieweit kann ich dem Urteil der Bloggerin trauen und inwieweit ist es beeinflusst von kommerziellen Interessen.
Ideal find ich die Situation wo der Blogger es transparent deklariert. Ich habe das z.B. oben gemacht, ganz oben im Beitrag „Der Beitrag ist gesponsored“ und ganz unten kleingedruckt das meine Stunden für diesen Beitrag von unserem Unternehmen (d.h. Arbeitszeit) bezahlt wurden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass sie dieses Thema auch anders anschaut je nach Alter. Vielleicht ist Transparenz weniger wichtig wenn man auf wichtige Events wie Filmfestspiele, New York Fashion Week, etc. eingeladen werden möchte.
Mit dem Alter ist dies entweder schon der Fall oder aber das interessiert einem weniger, da man Familie hat, Karriere / Beruf, usw. Da ist man weniger frei in der Freizeitgestaltung :-) Man bloggt weil es einem Spass macht. Dann ist man eher transparent weil man vielleicht auch weniger auf solche Einnahmen angewiesen ist?
Die Daten unten zeigen sehr schön, dass es mit dem Dialog in den Style Blogs in der Schweiz nicht sehr weit her ist.
Die Top 2 Bloggerinnen beantworten deren Leserkommentare überhaupt nicht. Da kann kein Dialog entstehen. Was meint ihr?
Da geht es bei unseren Nachbarn in Deutschland schon hoch her… Viel Engagement von Lesern, Dialog wo das Auge reicht und Leser-Kommentare erhalten Antworten welche man als herzlich und mit Mehrwert bezeichnen kann – Chapeau !
Alle Blogger haben im Schnitt über 700 Wörter in Kommentaren pro Blogeintrag während der letzten 90 Tage erhalten.
Doch das Beste ist, dass sie diese mit fast noch mehr Worten in ihren Antworten beantworten. Die Anzahl Worte welche sie in Antworten auf Leserkommentare nutzen sind sind alle etwa gleich hoch oder noch höher als was die Leser an Wörtern nutzten.
Ein Hinweis auf Einfluss gemäss Daten aus der Forschung.
PS. ich antworte einfach weil ich mich jedes Mal riesig freue einen Kommentar zu erhalten. Meist sind diese auch so spannend und hilfreich, das ich einfach antworten muss… da ich ja wie bei Dir „Asics Kunde“ wieder was lernen durfte. Merci.
Lieber Urs
ich habe deinen Post einmal in unser Bloggerforum Ü 30 verlinkt, da wir gerade dieses Thema aktuell diskutieren.
Die Aussage das die Kennzeichnung Sponsored Post ausreicht wird scheinbar durch andere Aussagen Widerlegt. Wenn Anzeige ein vorgegebener Text ist und ich meinen Text selber schreibe begebe ich mich meiner Meinung nach auf sehr dünnes Eis.
Könnte mich die Firma dafür verklagen? Wenn Anzeige so klar definiert ist, haftet derjenige für den Text in der Anzeige. Hast du dazu gesicherte Quellen, die ich dem Forum vorstellen kann?
LG Petra
Liebe Petra
Danke für diesen interessanten Kommentar und den Link den du gemacht hast im wichtigen Bloggerforum Ü 30.
Du machst es mir auch gar nicht einfach zu antworten.
Ich habe oben nur aufgeführt was die Gerichte wortwörtlich in den Urteilen formuliert haben. Ebenfalls habe ich die Links zu den vollständigen Urteilen oben mitgeliefert.
Wenn meine Aussagen nicht stimmen sollten, akzeptiere ich das sofort, aber bitte mit Hilfe des
A: Passagen im Gesetzestext sodass ich das nachvollziehen kann, oder
B: Gerichtsurteil das aufzeigt das Gesetz wird von den Richtern so interpretiert, d.h. für den Blogger….
In diesen Urteilen sagt es nirgendwo ein Blogeintrag muss als Werbung gekennzeichnet sein. Primär ist die Aufgabe des Blogger seinen redaktionellen Inhalte von den nicht redaktionellen Inhalten zu trennen.
Wenn ein Unternehmen für einen Blogeintrag bezahlt (z.B. Besprechung deren Produktes für € 700, Testprodukt und Vergütung von Spesen bis Betrag X), liegt dann Werbung vor?
JAein … Deine Tests sind immer noch die Deinen. Die Worte welche du nutzt um Deine Erfahrungen aufzuschreiben sind Deine Worte.
ABER der Beitrag ist gesponsored und das rechtfertigt ganz oben einen Hinweis (unter dem Titel):
Dieser Beitrag ist gesponsred
Unten gibt es eine Offenbarungserklärung (Text kursiv)… wie ich oben hinzugefügt habe in Sachen wer diesen Blogeintrag gesponsored hat.
Wichtig ist das Affiliate Links auch als solche gekennzeichnet sind. Der Link auf die Produkteseite mus markiert sein wie: URL (Affiliate Link)
Alle anderen Argument sind womöglich gute Argumente im Bloggerforum Ü 30 die darauf hinweisen was da noch kommen könnte. Doch all dies ist Spekulation, auch wenn es ein Anwalt macht, denn erst die Gerichtspraxis in Deutschland (oder Österreich und die Schweiz) wird zeigen, wohin die Reise geht.
Grüessli aus dem sonnigen Garten
Urs
Hier noch ein Beispiel
1. Die Bloggerin erklärt ganz unten mit Foto, dass Sie mit Kitchenette zusammen arbeitet.
2. Dieser Beitrag erwähnt Kitchenette als Produkt schon im Titel.
http://trickytine.com/pistazien-nussbutter-clafoutis-geschmorte-portwein-ingwer-zwetschen-und-vanille-creme-fraiche-suesse-minimoments-mit-unserem-neuen-kitchenaid-le/
Da würde ich sagen, WErbung ist klar nach dem LG München I, Urteil v. 31.07.2015 – 4 HK O 21172/14 (siehe oben) ist der Link im 2 Paragraph auf KitchenAid nicht als Affiliate Link markiert was nach den Richtern falsch ist = gesetzeswidrig.
Es gibt noch viele Beispiele… :-)
Nespresso lässt grüssen: http://www.hug-you.com/nespresso-citiz-chrome-and-aeroccino3/ (Affiliate Links noch Sponsorship angegeben oder gekennzeichnet)
Lieber Urs
Dieses Thema ist so kompakt und kompliziert das es gar nicht einfach ist eine entsprechende Lösung so schnell zu bieten. Eines scheint aber zu stimmen, du kannst mich aber gerne verbessern:
Sponsored Post schneint als Kennzeichnung nicht auszureichen. Mit der Bezeichnung Werbung ist man wohl auf der rechtlich sicheren Seite.
Ich habe das ganze Wochenende nach richtigen Antworten gesucht. Das ganze Thema ist sehr schwammig. Ich habe noch nichts zu Kennzeichnung Anzeige gefunden. Wenn du einen Gesetzestext hättest der genau aussagt, das eine Anzeige immer ein vorgefertigter Text ist, wäre es toll wenn du die Quelle veröffentlichen würdest.
Lg Petra
Liebe Petra
Danke für die Antwort. Nein, das ist nicht einfach vorallem, da wir wenig Fälle haben welche sich mit dieser Materie beschäftigen. Diese Diskussion betrifft auch „nur“ die Deutsche Rechtssprechung. In der Schweiz ist z.B. das Ganze weniger streng (siehe Blogeintrag).
Klar ist jedenfalls dies:
In DE habe wir Kennzeichnungspflicht von kommerzieller Kommunikation nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Telemediengesetzes. Demnach muss Werbung klar als solche erkennbar sein.
Der Crux ist im Detail. Was ist Werbung und was nicht. Wie das Gesetz sagt, wenn wir ein Preisausschreiben machen, dann schon.Alles was ich sagen kann ist, dass mir kein Rechtsurteil bekannt ist, in welchem ein Blogger verklagt und verurteilt wurde in DE, weil er statt Werbung, Sponsored Post geschrieben hat.
Wichtig ist für den Blogger und das bezahlende Unternehmen, dass der Blogger die redaktionelle Freiheit hat, dass zu publizieren was und wie er oder sie will. Für mich ist auch eine gute Produktbesprechung wenn diese mir nicht nur über das Produkt sondern auch die Konkurrenzprodukte was erzählt. Wenn es dann noch Testresultate gibt von Verbraucherorganisationen, würde ich auch zu diesen verlinken.
Zum Beispiel wenn ich für Canon eine Besprechung mache von der Canon Eos 5D dann ist es selbstverständlich, dass ich angebe das diese zwar toll ist aber das Niveau der Nikon-Modelle D810 und D750, noch nicht erreicht. Auch die Sony Alpha 99 II muss hier noch erwähnt werden, usw.
Ich habe unten im obigen Blogeintrag dazu noch ein Update geschaltet mit 2016-09-26. Mit diesem pragmatischen Ansatz hoffe ich ist uns allen geholfen, sodass wir nachts gut schlafen können.
Das Gesetz ist auch klar in Sachen Affiliate Links. Ausnahmen gibt es, z.B. wenn ich ein Produkt erhalte für welches ich eine positive oder negative Besprechung schreiben kann (wie der Test halt ausfällt entscheidet wie ich schreibe), dann ist auch ein Link auf die Webseite des Produktes keine Werbung siehe:
Text von: Staatsvertrag über Mediendienste
Wenn ich also auf Dienstleistungen oder ein Produkt vom Unternehmen verlinke, ohne dass ich dafür eine finanzielle Gegenleistung bekam, ich ich diese Verlinkung nicht als Werbung oder Affiliate Link kennzeichenen.
Hier habe ich noch tollen Text aus einem Interview gefunden zum Thema:
„Wenn wir zum Beispiel einen Kopfhörer von einer Firma zur Verfügung gestellt bekommen und diesen behalten dürfen, muss man solch ein Produktsponsoring kennzeichnen? Und wenn ja wie macht man das korrekt?
Erwähnt werden, muss es auf jeden Fall. Die Frage ist tatsächlich, in welcher Form. Hierfür gibt es keine festen Vorgaben, so dass es auf die weiteren Umstände ankommt.
Wenn Ihr ein Produkt zur Verfügung bekommt und es Euch frei steht, ob Ihr darüber berichtet, reicht ein Hinweis darauf im Text.
Anders ist es sicherlich, wenn Ihr vom Hersteller auch einen Text erhaltet, den Ihr verwenden sollt oder Ihr das Produkt für Eure Leistung bekommt, da es ja immer darum geht wirtschaftlichen Einfluss erkennbar zu machen. In diesen Fällen müsstet Ihr den Beitrag explizit als „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen.“
Wichtig ist, dass es keine festen Vorgaben gibt.
Auch haben wir keine D-A-CH Gerichtsurteile wo Blogger involviert sind. Denn nur mit Hilfe dieser können wir genau entscheiden was Sache ist. Ansonsten ist alles Spekulation und Interpretation.
Lieber Urs,
Ich habe diesen und verwandte Artikel mit grossem Interesse gelesen – nicht zuletzt, weil ich auf meinem bis vor Kurzem sponsoring-freien Blog neuerdings Sachbuch-Rezensionen ins Programm aufgenommen habe. Daraus ergibt sich dann auch gleich eine Frage, die mich umtreibt:
Ist der Hinweis „Rezension“ Im Titel kombiniert mit einer entsprechenden Offenlegung am Artikelanfang über Herkunft des Rezensionsexemplars etc. – wie von vielen Buchbloggern praktiziert – rechtlich gleichwertig mit dem „Sponsored“-Hinweis?
Überdies gibt mir die Formulierung deiner Disclaimer-Vorschläge als juristisch unbedarfte Chemikerin noch ein Rätsel auf: „Der Autor / Blogger gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht hinsichtlich dem Inhalt in diesem Beitrag und dessen Publikation.“
Was hat es mit dem „Interessenkonflikt“ auf sich? Inwiefern könnten Inhalt eines Beetrags und dessen Publikation miteinander in Konflikt stehen?
(Und hier kann ich es einfach nicht lassen und muss als Lehrerin einen Vorstoss zur Rettung des Genitivs machen, bevor der Dativ endgültig sein Tod ist: „…dass kein Interessenkonflikt besteht hinsichtlich des Inhalts in diesem Beitrag (oder dieses Beitrags) und dessen Publikation“ sollte es wohl heissen ;).
Liebe Grüsse,
Kathi
Liebe Kathi
Herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Da muss ich gleich 2 x Antworten.
Antwort Teil 1
Zuerst einmal das Thema mit der Notiz über die Offenlegung.
Wichtig ist ob irgendwelches Geld bezahlt wurde. Wenn nicht, hast du weitere „Goodies“ (z.B. Spesen, Reisekosten, Honorar in Form von einem Gutschein für Bücher vom Verlag, usw.) erhalten?
Wenn dies der Fall ist, dann müsste dies in der Schweiz angegeben werden. Aber nicht wie in Deutschland im Titel. Da reicht ein Satz irgendwo, sogar in einer Notiz am Ende wie:
Für die Verfassung dieses Beitrages habe ich ein Rezensionsexemplar erhalten. Ebenfalls erhielt ich für meine Arbeit vom Verlag einen Gutschein zum Bezug von weiteren Büchern.
Wenn du nur das Rezensionsexemplar erhalten hast, dann sollte der folgende Text unten am Beitrag in Ordnung sein:
Für diese Buchbesprechung hat mir der Verlag ein Rezensionsexemplar zukommen lassen.
Wenn kein Geld oder sonstige Vergünstigungen geflossen sind, ist es auch nicht notwendig im Titel was zu notieren. Selbstverständlich kannst du schreiben:
Buchbesprechung: Was tut sich in Sachen ….
Das du aber eine kostenlose Kopie vom Buch erhalten hast darfst du mitteilen, aber die obige kleine Notiz genügt in Deutschland, Österreich und natürlich auch der Schweiz. Ich glaube damit ist auch dem Ruf nach Transparenz gegenüber den Lesern genüge getan.
Alles weitere unten.
Teil 2 der Antwort
Kathi, du schreibst:
Scheint als hätte ich die Dinge nicht so gut formuliert wie ich das hätte tun sollen.
Die generelle Annahme ist, dass wenn du eine bezahlte Reise nach Japan bekommst, könnte dein Bericht am Ende über ein Produkt von dieser Tatsache beeinflusst sein. War es eine tolle Reise, dann ist die Beeinflussung positiv. Anders gesagt, es lässt Dich vielleicht ein wenig positiver über das Produkt schreiben, als du dies ohne die schöne Reise getan hättest.
Dinge wie Geld, Geschenke, usw. können Dein Urteil beeinflussen. Ach im Geschäftsleben oder als Lehrer gibt es Richtlinien was für Arten von Weihnachtsgeschenken nach dem Firmen-/Schulkodex akzeptabel sind und welche nicht.
Da man davon ausging, dass Blogger neutral sind, gab es diese Richtlinien für die Offenlegung solcher Zuwendungen finanzieller und anderweitiger Natur. Wir sind hier aber noch am Anfang. Ich plädiere einfach für Transparenz. Wenn es keine Interessenkonflikte gibt, gut so. Wenn es in den Augen der Leser möglich wäre, dann lieber gleich offen legen.
Wie bei Compliance im Bankgeschäft muss man einfach die eigenen Interessen offen legen. Wenn mir eine Firma gehört und ich blogge darüber bin ich nicht unbedingt neutral oder unvoreingenommen.
Mögliche Interessenskonflikte gibt es manchmal auch zwischen der Position welche man in einer Organisation hat und was man im Blog schreibt. Dies ist ein Balanceakt der nicht immer einfach ist.
Hoffe das macht das Ganze etwas klarer.
Urs
PS. Danke auch wegen des Hinweises – Genitiv. Habe ich versucht zu verbessern, d.h. mir erlaubt Deine Korrektur einzubauen.
Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten! Ich denke, ich steige nun besser durch, was den Interessenkonflikt betrifft: Der bestünde dann, wenn ich im Beitrag das Buch im Gegenzug für das Belegexemplar/die Reise nach Japan/den Verbleib in meiner Arbeitsstelle (in der erwähnten Organisation mit Balanceakt-Potential) belobhudeln wollte/müsste. Mit anderen Worten: Ich gebe meine eigenen Ansichten wieder, ohne dass ich dazu „bestochen“ worden wäre oder bei abweichendem Inhalt Schwierigkeiten mit irgendjemandem (i.d.R. dem Sponsor) fürchten zu müssen, richtig?
Davon ausgehend habe ich jetzt in beiden Rezensionen einen entsprechenden Disclaimer ergänzt (bislang hatte ich nur den für die Affiliate-Links drin, denn ich setze ganz ungern Dinge auf meine Seite, die ich nicht verstehe) – einschliesslich des Genitivs (den übrigens längst nicht nur zweisprachige Leute oft missachten ;) ).
Liebe Grüsse,
Kathi
Liebe Kathi
Danke für die Antwort, du schreibst:
Völlig richtig. Es müssen Deine Ansichten sein, auch bei einer Rezension von einem Buch. Wenn da Druck ist…. wird es schwierig. Aber das glaube ich ist hier ja nicht der Fall.
Viel Spass und auf bald beim nächsten Bloggy Friday Treff
Gruss Urs