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Durchsetzungs-Initiative ist unmenschlich, unverhaeltnismässig und unrechtmaessig

Erfolgreiches Campaigning: DurchsetzungsInitiative

2016-02-28 Update: Echo der Zeit – Sarah Nowotny – Daten die verwirren
2016-02-28 Update: Update 2016-02-28 Unsere Prognose von 56% NEIN Stimmen war um 2.9% zu tief
Dieser Beitrag publizieren wir im Zusammenhang mit dem der BarCamp / Session welche ich am Campaigning Summit Switzerland 2016 halten werde:

Campaigns: 10 Schlüsselelemente für den durchschlagenden Erfolg

Weitere Blogeinträge zum Barcamp sind:

1.  Erfolgreiche Kampagnen: Politik und Marketing – Firmen, Parteien und NGOs
2. Abstimmung => Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)  – Sie sind hier
3. Crowdfunding Kampagnen für die todkranke Ilayda Yildiz
4.  Campaigning: Quo Vadis
5. 10 KOSTENLOSE Social Media Monitoring Tools die wir nutzten
Auch auf unserem kanadischen Blog haben wir das Thema Kampagnen aufgegriffen mit einer Serie von Einträgen. Der erste ist: Yes Virginia, pollsters really are wrong
Heute geht es um die Durchsetzungsinitiative in der Schweiz die am 28. February 2016 zur Abstimmung kommt.

1. Durchsetzungsinitiative – Um was geht es

Die Abstimmung ist nötig, weil die Initianten ihre Vorstellung durchsetzen wollen, wie die Ausschaffungsinitiative umzusetzen sei.
Der Präsident der FDP erklärt in diesem Video, warum diese Initiative unmenschlich, unverhältnissmässig und unrechtmässig ist.
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=HEFsmBH4UDA[/youtube]
Die Durchsetzungsinitiative wird das Einhalten internationaler Verträge für die Schweiz noch schwieriger machen.
Dies hat Matthias Mahlmann kurz dokumentiert und hier erläutert:
[embeddoc url=“http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Web-News/02022016_Mahlmann_News_Durchsetzungsinitiative.pdf“ viewer=“google“]
Ebenfalls lesenswert:
Raselli Niccolò (2016). Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum. Aufgerufen am 20 Februar, 2016 auf

2. Wie läuft die Kampagne?

Das Wort Kampagne kann mit Ebene, Feldzug oder flaches Land (Italienisch – campagna) umschrieben werden (siehe Duden).

Eine Kampagne ist der koordinierte Effort auf ein definiertes Ziel hinzuarbeiten.

Doch auch Abstimmungen sind vor ungeplanten Überraschungen nicht gefeit. Kurz nachdem Bruno Zuppinger von der SVP zum Kandidaten für den Bundesrat nominiert wurde, verbreitete die Weltwoche eine Hiobsbotschaft im Dezember 2011. Die Nachricht war, dass der Unternehmer Zuppinger das Erbe einer verstorbenen Mitarbeiterin veruntreut habe. Dies veranlasste die SVP ihren Zürcher Bundesratskandidaten postwendend aus dem Rennen zu nehmen (siehe NZZ).
[su_custom_gallery source=“media: 5223″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“755px“ height=“455px“ Title=“Ein Referendum oder Initiative ist nur dann erfolgreich, wenn die Initianten die Abstimmung gewinnen.“ alt=“Ein Referendum oder Initiative ist nur dann erfolgreich, wenn die Initianten die Abstimmung gewinnen.“]
Die Kampagne wird natürlich auch von Medien besprochen in Beiträgen, Artikeln, Interviews, usw. Diese Informationen werden dann auch oft direkt von Journalisten oder aber Lesern / Zuhörern über Social Media weiter im Netz verbreitet.
Doch nicht immer ist die angebotene Information korrekt, manchmal ist diese schlichtweg falsch wie wir unten aufzeigen.

3. Bundesamt für Statistik oder Bundesamt für Justiz?

Neben Enthüllungen der Presse wie oben im Fall Zuppinger beschrieben, gibt es aber auch noch die Art der Medien Fakten und Tatsachen falsch zu präsentieren. Wir erläutern dies hier anhand der Sendung Echo der Zeit und dem Bundesamt für Justiz.
Zur Information: Die Ausschaffungsinitiative wurde am 10 Juni 2010 in der Abstimmung vom Volk angenommen. Wenn die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird, wird die Ausschaffungsinitiative wie unten im Dokument erläutert umgesetzt:
[embeddoc url=“http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/2735.pdf“ viewer=“google“]
Die Statistiker des Bundesamt für Statistik (BFA) haben anhand der von ihnen erhobenen Daten im Strafvollzug und bei Gerichten versucht zu errechnen „what if…“
Unter der Annahme, dass die Ausschaffungsinitiative schon 2014 voll umgesetzt wurde, errechnete das BFS wieviele Ausländer unter dieser Annahme ausgeschafft worden wären. Die Zahl beläuft sich für das Jahr 2014 auf 3863 (siehe Tabelle unten).
Unter der Annahme dass die Durchsetzungsinitiative (Abstimmung Februar 28) schon 2014 voll umgesetzt gewesen wäre, hätte dies laut dem Bundesamt für Statistik zu Ausschaffungen von10,210 Ausländern geführt.
[su_custom_gallery source=“media: 5040″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“780px“ height=“288px“ Title=“Durchsetzungs-Initiative SVP oder Umsetzung gemaess Parlament:Ausweisung der Ausländer – Zahlen anhand der 2014 Daten – Auswirkungen gemaess Bundesamt fuer Statistik“ alt=“Durchsetzungs-Initiative SVP oder Umsetzung gemaess Parlament: Ausweisung der Ausländer – Zahlen anhand der 2014 Daten – Auswirkungen gemaess Bundesamt fuer Statistik“]
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – Statistische Informationen aus der Urteilsstatistik zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative
Doch um dies Daten richtig zu interpretieren, müssen wir die Angaben vom Bundesamt für Statistik genau lesen.
Beim Beitrag im Echo der Zeit 2016-01-26 wurden die Informationen nicht genau studiert. Es scheint als hätte die beteiligte Journalistin Sarah Nowotny nicht die notwendigen mathematischen Grundkenntnisse (siehe OECD – Pisa Studie) um dies richtig zu tun. Auch Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz, welche im Beitrag über diese Zahlen ausgefragt wurde, schaffte hier noch mehr Verwirrung.

Medien beeinflussen den Erfolg einer Kampagne

Man schreibt einige griffige Schlagzeile, doch diese wiedergibt nicht unbedingt richtig den Inhalt des Beitrages.
[su_custom_gallery source=“media: 5036″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“780px“ height=“289px“ Title=“Durchsetzungs-Initiative CH SRF Echo der Zeit – was rauskommt wenn weder Reporter noch Redaktorin Grundkenntnisse im Rechnen und Statistik besitzen“ alt=“Durchsetzungs-Initiative CH SRF Echo der Zeit – was rauskommt wenn weder Reporter noch Redaktorin Grundkenntnisse im Rechnen und Statistik besitzen“]
1.40 Min im SRF Beitrag der Sendung Echo der Zeit: Beitrag, Sarah Nowotny von SRF redet von Kaffeesatz lesen und holt Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz zu Rate

Update 2016-02-28 Echo der Zeit

Sarah Nowotny erzählt am Ende des Echo der Zeit Beitrages (5.25 Min) (2016-02-28):

 … es könnte sogar sein, dass die Richter gleichviele oder sogar mehr kriminelle Ausländer ausschaffen als wenn es jetzt ein ja zur Durchsetzungsinitiative gegeben hätte…

Aber Frau Nowotny versteht ja die vom Bundesamt vorgelegten Statistiken nicht (siehe Kommentar unten) … . Diese zeigen auf, dass eine Interpration wie diejenige von Frau Nowotny nicht wirklich möglich ist (siehe Tabelle oben mit Zahlen vom Bundesamt für Statistik).

4. Zufallsprinzip: Kann ich den Angaben trauen?

Neben den Journalisten welche mit ihren richtigen oder falschen Informationen Kampagnen beeinflussen, tun dies auch Vorabstimmungsanalysen. Die letzteren können z.B. dazu führen, dass sich Gegner oder Befürworter einer Abstimmung doch noch aufraffen ihre Stimme abzugeben. Natürlich, dies in der Hoffnung die Initiative oder das Gesetz angenommen oder abgelehnt wird.
Doch wie gut sind diese Analysen?
Die SRF beauftragte wie üblich das GFS mit der Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 28. Februar 2016.
[su_custom_gallery source=“media: 5212″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“780px“ height=“529px“ Title=“Das Ja-Lager hat nur noch 46% der teilnahmewilligen Stimmbuerger auf seiner Seite. Die Gegner der Initiative fuehren nun mit 49%. “ alt=“Das Ja-Lager hat nur noch 46% der teilnahmewilligen Stimmbuerger auf seiner Seite. Die Gegner der Initiative fuehren nun mit 49%.“]
Hier die Angaben auf der SRF Seite zur obigen Grafik = Durchsetzungsinitiative – schwindelnder Rückhalt in der Bevölkerung,
Wie die Grafik unten (Methodik) zeigt, wurde die Stichprobe nicht nach dem Zufallsprinzip durchgeführt wie in Tabelle 1 erklärt.
[su_box title=“Tabelle 1: Kann ich dieser geschichteten Zufallsprobe trauen ? “ box_color=“#86bac5″ title_color=“#ffffff“ radius=“5″ width=“px 700″ ]1.  Ist meine Stichprobe okay?
Hier wurde die Auswahl anhand der Swisscom Directories gemacht – gepooled – will heissen alle Telefonbüchern in einer Datei für die Zufallsselektion.
Laut Urs Schäppi CEO Swisscom (2016-02 Medienkonferenz) haben ca. 60% der Haushalte noch einen Festnetzanschluss (Deutschland ebenfalls ca. 65%). Der Rest ist nur über das Mobil erreichbar und diese Nummern sind im Verzeichnis, laut Swisscom, nicht gut abgedeckt.
Fazit: Ungefähr 30% der CH Bevölkerung ist nicht Teil des von GFK genutzten Pools von Telefonnummern. Somit konnten Stimmbürger deren Nummer nicht registriert ist, nicht nach dem Zufallsprinzip für diese Umfrage selektioniert werden.
2.  Wie wurden die Sprachregionen selektioniert?
Der Abschnitt im Bericht der GFK zeigt
„DCH: 704, n WCH: 404, n ICH: 303 “
Rund 9 % der stimmberechtigten sind in der Schweiz Italienisch sprechend. Die GFK hat für die Stichprobenziehung die Schweiz in Sprachregionen eingeteilt. In jeder Region wurde eine Zufallsstichprobe gezogen. Diese Art der Ziehung entspricht einer geschichteten Stichprobe, bei der die Sprachregionen als Schichten verwendet werden.
Doch Anhand der Kalkulationen (stimmberechtigte in der Schweiz) und des Anteils der italienischsprechenden Bevölkerung = ca. 9%, erhalten wir ca 460’000 stimmberechtigte Schweizer die Italienisch sprechen.
Wenn ich eine Fehlerquote von 2.7% anstrebe, werden weit mehr als 303 Teilnehmer benötigt als in der von GFK gezogenen „Stichprobe“.
Siehe Erklärung wie das funktioniert auf Deutsch. Zum Nachrechnen hat die der National Statistical Service Australia ein Online Tool zur Verfügung gestellt.
Fazit: Theoretisch – gemäss dem National Statistical Service, wäre die Fehlerquote für die italienische Stichprobe… ca +/- 5.7% Dies bedeutet, dass wenn 58% der Befragten die Durchsetzungsinitiative befürworten, schwankt die Prognose für Ja Stimmen zwischen 52.3% bis 63.7%
Demzufolge ist die Prognose für den italienisch sprechenden Teil der stimmberechtigten Bevölkerung relativ ungenau. Wie gut ist der Rest….?

Anhand dieser Zahlen und obigen Problematik der Umfrageergebnisse (Validität und Reliabilität) ist unser Forecast, dass die Schweizer Bevölkerung die Durchsetzungsinitiative mit etwa 56% NEIN stimmen ablehnen wird.

[/su_box]

Update 2016-02-28 Unsere Prognose (siehe = oben) von 56% NEIN Stimmen war 2.9% zu tief… nicht schlecht

[su_custom_gallery source=“media: 5316″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“780px“ height=“529px“ Title=“58.9% der Schweizer und 18.5 der Kantone sagen NEIN zur Durchsetzungsinitiative der SVP #Abst16 #DSInein “ alt=“58.9% der Schweizer und 18.5 der Kantone sagen NEIN zur Durchsetzungsinitiative der SVP. #Abst16 #DSInein“]
====
Anhand der oben aufgeführten 2 Punkte in der Tabelle ist klar ersichtlich, dass die Umfrage sauber gemacht wurde. Trotzdem ist diese kaum repräsentativ.

Die vorliegende Befragungsreihe wurde vom gfs-Befragungsdienst realisiert, die Berichterstattung nahm das Forschungsinstitut gfs.bern vor. Befragt wurden 1411 repräsentativ ausgewählte Stimmberechtigte in der ganzen Schweiz. Um sprachregionale Aussagen machen zu können, haben wir die Sprachminderheiten überproportional berücksichtigt. Diese wurden, um nationale Aussagen machen zu können, wieder ins richtige Verhältnis gebracht.

Das obigen Zitat welche auf Seite 13 im Schlussbericht erscheint zeigt, dass die Stichprobe nicht die Regeln des Zufallsprinzips berücksichtig. Deshalb macht die Angabe des Fehlers in der Stichprobe von +/- 2.7% keinen Sinn.
[su_custom_gallery source=“media: 5248″ limit=“7″ link=“image“ target=“blank“ width=“780px“ height=“529px“ Title=“Das Ja-Lager hat nur noch 46% der teilnahmewilligen Stimmbuerger auf seiner Seite. Die Gegner der Initiative fuehren nun mit 49%. “ alt=“Das Ja-Lager hat nur noch 46% der teilnahmewilligen Stimmbuerger auf seiner Seite. Die Gegner der Initiative fuehren nun mit 49%.“]
Durchsetzungsinitiative – schwindelnder Rückhalt in der Bevölkerung
Das obige Beispiel zeigt, auch in der Schweiz sind Vorababstimmungsanalysen nicht billig. Mehrere tausend Anrufe sind notwendig um 300 Antworten (stimmberechtigteSchweizer die Italienisch sprechen) zu bekommen (UK und USA 20’000 – 40’000 Anrufe für 1,000 Antworten).
Ebenfalls werden in der Schweiz meistens nur von einer Organisation solche Analysen durchgeführt. Doch Best Practice zeigt, dass mehrere Analyse von mehreren Anbietern eine bessere Einschätzung der Lage ermöglichen. Doch hier ist wohl die Marktgrösse – sprich kleine Schweiz – ein Hindernis um mehrere Anbieter ein ansprechbares Auskommen mit Vorabstimmungsanalysen zu ermöglichen..

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5. Was ist Ihre Meinung? Mitdiskutieren!

– Wie wissen Sie, dass sie den Angaben eines Meinungsforscher trauen können?
–  Was denken Sie, wird die Durchsetzungsinitiative angenommen?
–  Finden Sie es gut, dass wir in der Schweiz Abstimmungsanalysen nur von einer Firma bekommen (statt 5 oder 6 Anbieter)?

Interessante Informationen zum Thema

— Bundesamt für Statistik – Ressourcen Seite zur Abstimmung Ausschaffungsinitiative Juni 2010 und Durchsetungsinitiative Februar 29, 2016 – Welche Kantone habe wie abgestimmt.
Zweite Gotthard-Röhre verliert an Zustimmung
Für die Abschaffung der Heiratsstrafe wird’s eng
Spekulationsstopp bei Nahrungsmitteln findet weniger Zustimmung
Caritas Zürich empfiehlt NEIN für die Durchsetzungsinitiative

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23 Antworten

  1. Lieber Urs
    Ja, ich habe Nein gestimmt, allerdings nicht mit Begeisterung.
    Besonders ärgert mich, dass Caritas, nota bene mit Spendegelder und Steuergelder, Politik macht.
    Caritas hat ja allen Grund, zumal sie ihre nicht ganz billigen Manager mit diesen Geldern bezahlt und dies damit rechtfertigt, weil sie selber Geld erwirtschaftet; womit? Mit Ausländern und Asylbewerbern.
    Warum ich beinahe Ja stimmte: Der Rechtsstaat wird immer mehr missbraucht. Er dient bald nur noch jenen, welche sich nicht daran halten. Wir, die wir uns an alle Regeln halten, werden zur Kasse gebeten für jede Kleinigkeit.
    So z.B. im gestrigen Tele Züri ein Bürger, der wegen Seifenblasen auf öffentlichem Grund gebüsst wurde.
    Was wäre so schlimm, wenn ein straffälliger Ausländer ausgeschafft wird? Uns passiert im Ausland viel Schlimmeres. Der, der schon lange hier ist, kann sich einfach einbürgern. Er macht es nicht, weil er kein Militär machen will, oder den Nutzen und die Vorteile der Bürgerschaft seines eigenen Landes beanspruchen kann – ohne Nachteile zu erfahren (in einigen Ländern sind Doppelbürger von solchen Vorteilen ausgeschlossen, einige Länder lassen keine Doppelbürgerschaft zu) – und bei uns, im Rechtsstaat – hat er dennoch alle Vorteile, da er bei uns –abgesehen vom Stimm- und Wahlrecht – in allen Belangen gleichgestellt ist.
    Was gibt es für Gründe, Straffällige zu schützen? Ich fand nur ganz wenige. Na ja, ich habe Nein gestimmt, weil ich dem Staat nicht noch mehr Macht geben will. Aber sicher nicht wegen den wenigen hundert Personen, welche es dann irgendwann mal treffen würde. Wenn am 28. Februar ein Ja obsiegt, werde ich nicht traurig sein, vor allem wenn ich schaue, wer die Nein-Kampagne finanziert.
    Und wenn ich schaue, wie der Volksentscheid, der bei der Ausschaffungsinitiative gefällt wurde, in missbräuchlicher Art und Weise nicht umgesetzt wird (wer steckt dahinter?), dann muss ich sagen: ich hätte wohl doch Ja stimmen sollen – aber eben – ich haben nun halt mal Nein gestimmt…..
    Wer weiss, vielleicht überlegst Du es trotzdem nochmals…… – und nimm es mir nicht übel, dass ich mit wenig Begeisterung reagiere.
    Grüessli

    1. Lieber Blogleser
      Danke für diesen Kommentar.
      Die Kritik an Caritas – na ja – den Blogeintrag auf Caritas http://caritas.drkpi.ch/abstimmung-zur-ausschaffung-auslaender-nein/. Das sehe ich ein wenig anders. Auch die Industrie tritt für ihre Interessen ein. Die Caritias fokussiert auf die Anwaltschaft der Benachteiligten und Randgruppen. Da kann man auch was zur Ausschaffungsinitiative sagen. Finde ich in Ordnung. Wir akzeptieren dies ja auch von der Industrie oder anderen Interessensgruppen.
      Grundsätzlich finde ich:
      1. Wir sollten die Gesetze umsetzen die wir haben, d.h. keine Kenntnisse der Sprache keine Einbürgerung (das wurde lange zu lasch gehandhabt),
      2. Wir können die internationalen Verträge nicht brechen (d.h. Bagatelldelikte von Ausländern = raus). Das Bundesamt für Statistik zeigt auf (siehe mein Beitrag mit der Tabelle) das einige TAUSEND MEHR rausmüssten wenn die Durchsetzungsinitiative durchkommt IM VERGLEICH zur Ausschaffungsinitiative. Ein Rechtssystem, welches nach Bürgerrecht unterscheidet ist nicht gerecht.
      3. Dänemark ist ein Beispiel wo der Status eines Doppelbürgers nicht existiert. Aber für andere wie USA, Kanada, etc. geht das. Ich finde das ok, dann schlägt mein Herz für Kanada und die Schweiz da ich Doppelbürger bin.
      Ich weiss nicht ob der Volksentscheid misbräuchlich nicht umgesetzt wurde. Ich glaube halt ebenfalls, dass wir eine Abstimmung machen müssen die so sagt:
      „bist du bereit die Verträge mit der EU zu kündigen – die Konsequenz bei einem Ja ist….“
      „bist du bereit die internationalen Verträge – z.B. europäische Menschenrechtskonvention – zu kündigen sodass wir Ausländer ausweisen können“ Aber die Nachteile sind natürlich….
      Ich glaube wie Du, lieber Blogleser, dass die SAche nicht einfach ein Ja oder ein Nein ist… aber das wir es mit verschiedenen Nuancen von Grau zu tun haben.
      Schöne Woche wünsche ich.
      urs
      Grüessli

  2. Lieber Urs
    Zu Deinem 1.: Ja, stimme überein; dieselben Kreise, die die Umsetzung bisher immer zu verhindern versuchten, sind die, die sich heute für ein Nein stark machen. Die Fälle von nicht Eingebürgerten, welche ans Bundesgericht gelangten, wurden in bürgerlich dominierten Gemeinden gefällt (z.B. der berühmte Fall Emmen) – nota bene in Verfahren auf Staatskosten, initiert von linken Kreisen.
    Zum 2. Wegen Bagatellen wird man nicht verurteilt; schlimmstenfalls gibt es eine Busse. Bis man in ein Strafverfahren gerät, braucht es schon etwas mehr. Mir ist kein Staatsvertrag bekannt, der es verbietet, straffällige auszuschaffen (diesbezüglich hat auch unser FDP Ständerat Coroni Falschaussagen gemacht….).
    Zum 3. Oesterreich wäre auch so ein Land; – übrigens: Meine Frau ist auch Doppelbürgerin; nach 5 Jahren Aufenthalt in Kanada liess sie sich einbürgern; integriert, mit klarem Bekenntnis zu Kanada und natürlich berufstätig mit perfekten Sprachkenntnissen.
    So, nun muss ich wieder arbeiten, um für den Rechtsstaat Geld zu generieren (um das Gefängnis für straffällige Ausländer mitzufinanziern, resp. deren Sozialhilfe, wenn sie rauskommen – und das sind ja über 80 %)
    Grüessli
    Blogleser

    1. Lieber Blogleser
      Danke für diese aufschlussreiche Antwort. Eigentlich sind wir uns hier einig :-)
      Was ich ausdrücken will ist, dass wir Leute die hier in die Schule gegangen sind nicht unbedingt ausweisen sollten.
      Der FDP Präsident hat dies ganz klar in seinem Video (aus einer Sendung von Tele Züri SIEHE OBEN IM BEITRAG ZUOBERST !) pointiert an einem Beispiel illustriert. Wenn ich als Ausländer in ein Kiosk einbreche in der Badi und einen Kaugummi klaue, muss ich laut Durchsetzungsinitiative ausgewiesen werden (siehe Punkt c unten)
      =====
      „Artikel 197
      I. Landesverweisung
      1. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz:
      a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuchs, StGB6), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB);
      b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB);
      c. Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB);
      d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
      e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
      f. Menschenhandel (Art. 182 StGB), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB);
      g. sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Schändung (Art. 191 StGB), Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB);
      h. Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b–264j StGB);
      i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19517 (BetmG). “
      ======
      In seinem Beispiel geht es um Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung (Türe eingetreten) und Diebstahl (Kaugummi).
      Artikel 197c (siehe Fett oben), sieht zwingend vor, dass diese Person ausgewiesen wird.
      Da war ich dann schon schockiert.
      Und auch der Herr Minder der zuerst „Bagatellfall“ meint, bleibt im Video (siehe im Beitrag oben) dem Herrn Müller eine Antwort schuldig. Herr Müller setzt in schachmatt.
      Anscheinend wusst Herr Minder ebenfalls nicht, was der Artikel 197c. wirklich versucht gesetzlich den Richtern vorzuschreiben. Das Prinzip der Verhältnismässikgkeit wird was Ausländer betrifft bei Annahme der Durchsetzungsinitiative dann in unserer Rechtssprechung ausgehebelt. Der Richter hat keinen Spielraum mehr :-(
      Es lohnt sich Dinge wie Verträge, Gesetzsvorlagen wie auch Nutzungsbedingungen immer ganz genau zu lesen.
      Philipp Mueller FDP Praesident bringt gute Beispiele warum die Ausschaffungsinitiative Quatsch ist
      Schrauben anziehen ist das Eine, diese zu stark anziehen (Ausschaffung krimineller Ausländer = Durchsetzungsinitiative) ist mir einfach zu viel.
      Ich bin gespannt was die Prognosen uns weiterhin liefern wie die Wahl ausgehen wird. Vor allem, sind die Abstimmungsprognosen richtig oder falsch von der GFS?
      Hier gilt es zu berücksichtigen, dass wenn die #GFS Prognosen weiterhin auf nicht repräsentativen Stichproben basieren, dann sind die Prognosen zu den Abstimmungsresultaten weiterhin relativ ungenau.
      Deshalb glaube ich, dass der Ausgang der Abstimmung trotz gegenteiliger Meinung der GFS ganz knapp ausgehen wird für ein NEIN.
      Interessant: Hier die Vorlage runter laden: Durchsetzungsinitiative – über was die Schweizer am Feb. 28, 2016 abstimmen

  3. Lieber Urs,
    bin eben über diesen Blog von dir gestolpert – meine Güte, was ein umfangreicher und prall mit Wissen angereicherter Blog.
    Ich bin sofort an der Kampagne an sich hängen geblieben. Aus einer Gesundheitswissenschaftlichen Perspektive stellen sich solche Initiativen ja etwas anders dar. Naja, vielleicht auch wieder nicht. Eine politische Kampagne will das Abstimmungsverhalten beeinflussen, eine Public Health Kampagne das Gesundheitsverhalten.
    Letztere hat es ja einige interessante und über unterschiedliche Medien hinweg sehr anregend geführte Variante, z. B. LoveLife ==> http://www.lovelife.ch/de/
    Wesentlich für wirksame gesundheitsbezogene Kampagnen scheint u. a. zu sein: «Providing basic, accurate information through clear, unambiguous messages» ==> http://www.emcdda.europa.eu/attachements.cfm/att_94034_EN_Effectiveness%20of%20Mass%20Media%20campaigns%20HDA.pdf
    Und genau an dieser Klarheit und Eindeutigkeit bei den Botschaften in (politischen) Kampagnen scheint es zu hapern, oder?
    Viele Grüsse, Jörg

    1. Lieber Jörg
      Herzlichen Dank für diesen Kommentar. Eigentlich sehe ich das sehr ähnlich wie du wenn du schreibst:

      Eine politische Kampagne will das Abstimmungsverhalten beeinflussen, eine Public Health Kampagne das Gesundheitsverhalten.

      In dieser Hinsicht gab es ja auch tolle Sachen vor einiger Zeit in Sachen Aids … The Netherlands, Schweiz, usw auf Plakatwänden in Bahnhöfen. Das BFG (Bundesamt für Gesundheit) hat auch mit Sunrise zusammen Screensavers für Mobiltelefone zum kostenlosen Download offeriert. Die Message war eindeutig und direkt… „unambigious message“ aber auch informativ.
      Ja eindeutig. Oft spielen die Kampagnen zu stark mit Emotionen (siehe Image unten). Dabei wird leider auch oft der falsche falsche Effekt erzielt, d.h. Leute sind empört und stimmen unter Umständen für oder gegen etwas nur weil sie empört sind (Boomerang Effekt).
      Die Werbung mit dem Hakenkrkeut-Motiv (siehe unten) für ein NEIN gegen die Durchsetzungsinitiative war auf 9 Werbeflächen im Hauptbahnhof Zürich zu sehen. Nazisymbole sind in der Schweiz nur unter besonderen Voraussetzungen verboten. Trotzdem: Das Hakenkreuz im HB erhitzt die Gemüter. Die SBB hat dafür 30 Beschwerden von Fahrgästen erhalten.
      Siehe Artikel Tages-Anzeiger von wo ich das Image genommen habe.
       das Hakenkreuz war auf neun Bildschirmen zu sehen – alle drei Minuten für jeweils zehn Sekunden.
      Das war weder informativ noch angebrachte, faire Werbung. Da bevorzuge ich etwas mit Fakten und Substanz.

  4. „Wesentlich für wirksame gesundheitsbezogene Kampagnen scheint u. a. zu sein: «Providing basic, accurate information through clear, unambiguous messages“ – Analysieren wir das mal.
    Dieser Aussage liegt die Prämisse (https://de.wikipedia.org/wiki/Schlussfolgerung) zugrunde (etwas anders formuliert) «Wenn ich korrekte Informationen mittels klarer und eindeutiger Botschaften vermittle, dann sind gesundheitsbezogene Kampagnen wirksam». Daraus folgt dann die Deduktion, dass eine Kampagne, die nicht korrekt mittels klarer und eindeutiger Botschaften informiert nicht wirksam ist, genauso wie die Deduktion, dass jede Kampagne, die korrekt mittels klarer und eindeutiger Botschaften informiert, wirksam ist.
    Aber stimmt das wirklich? Hand aufs Herz! – Ich kenne genügend wirksame Kampagnen, die eben nicht korrekt mittels klarer und eindeutiger Botschaften informiert haben, wobei das Wort «korrekt» eine entscheidende Rolle spielt. Es gibt schier unendlich viele Beispiele für Kampagnen, die erfolgreich waren, ohne dass korrekt informiert worden wäre. Was also ist falsch an der obigen Logik?
    Meiner Meinung nach ist diese Prämisse nicht korrekt. Sie erinnert mich an das Beispiel «Alle Menschen sind Bayern. Sokrates ist ein Mensch. Also ist Sokrates ein Bayer.»
    Für die Wirksamkeit von Kampagnen kommt es weniger darauf an, dass man korrekte Informationen verwendet, als vielmehr darauf, dass es die richtigen Informationen sind, und zwar in diesem Zusammenhang richtig im Hinblick auf das, was bei der Zielgruppe wirkt. Und das sind nicht immer die (sachlich oder wissenschaftlich) korrekten Informationen. Oder will jemand ernsthaft behaupten, alle Ausländer seien mehr potentielle Kriminelle als Schweizer? Genau diese, unterschwellig vermittelte Information verhalf jedoch der Masseneinwanderungsinitiative zum Durchbruch. Gleiches gilt für Muslime im Zusammenhang mit der Minarett-Initiative.
    Ich würde deshalb folgender Prämisse zustimmen: „Wesentlich für wirksame gesundheitsbezogene Kampagnen scheint u. a. zu sein: «Providing target group specific calls-to-action or call-to-change-thinking through clear, unambiguous messages“
    Bei der Beurteilung der richtigen Strategie bzw. der Wirksamkeit von Kampagnen hüte man sich vor falschen Prämissen!

    1. Lieber Peter
      Danke für diesen Kommentar. Sehr interessant. Du schreibst:

      Für die Wirksamkeit von Kampagnen kommt es weniger darauf an, dass man korrekte Informationen verwendet, als vielmehr darauf, dass es die richtigen Informationen sind, und zwar in diesem Zusammenhang richtig im Hinblick auf das, was bei der Zielgruppe wirkt. Und das sind nicht immer die (sachlich oder wissenschaftlich) korrekten Informationen. Oder will jemand ernsthaft behaupten, alle Ausländer seien mehr potentielle Kriminelle als Schweizer? Genau diese, unterschwellig vermittelte Information verhalf jedoch der Masseneinwanderungsinitiative zum Durchbruch. Gleiches gilt für Muslime im Zusammenhang mit der Minarett-Initiative.

      Das stimmt wohl. ABER egal welche Infos wir verwenden, korrekt sollten diese sein wenn das Thema politisch heikel (z.B. wegen der Geschichte) oder es um die Gesundheit geht (z.B. Aids). Ansonsten haben wir dann sexed-up Statistiken die keinen Sinn machen oder einem Check-up nicht standhalten wie hier illustriert:
      „Men think about sex every 7 seconds. 84% of women are emotionally unsatisfied with their relationships.“
      http://mem.to/t/g/66brqS17 (Artikel)

      Das solche Statistiken die Aufmerksamkeit der Leserschaft oder Tram-/Zugfahrer (im Falle eines Plakates) bekommt ist klar. Aber wenn die Angaben nicht stimmen, dann ist dies Misinformation….. akzeptieren wir Lügen wenn es zum Ziel führt? Auf Neudeutsch ist das für mich eine „slippery slope“ von der Wahrheit zur Unwahrheit/Lüge. Da bin ich von der Politik geprägt wie z.B. Chile, Argentinien, Griechenland… und Aegypten und Russland heute.
      Unterschwellig vermittelte Information ist in Ordnung. Doch nicht wenn wir geschichtliche Ereignisse zu unserem Vorteil missbrauchen. Oder wie dies in der ehemaligen DDR geschah, was uns nicht passt ist nicht Teil unserer Geschichte.
      Unterschwellige Informationen sind okay wenn wir diese Verwenden. Aber die Dinge müssen klargestellt werden anhand der Fakten ansonsten ist dies für mich ethisch nicht mehr vertretbar.
      Schlussendlich sind wir uns ja sicher einig, das Ziel heiligt nicht die Mittel. Ich habe das hier z.B. versucht: Red Bull boost job performance und klar anhand der Fakten erklärt das es nicht geht…
      Aber vielleicht sehe ich das zu eng?
      Grüessli
      Urs
      PS. Auch ein Hakenkreuz – unterschwellig – doch wenn wir die Geschichte berücksichtigen – ist kein Werkzeug, dass wir für die Kommunikation für das NEIN gegen die Durchsetzungsinitiative nutzen sollten. Es ist schlichtweg unakzeptabel :-)

    2. Eine interessante Analyse, vielen Dank für diese differenzierte Antwort!
      Allerdings: Dem aufmerksamen Leser des von mir zitierten Dokuments ist sicher nicht entgangen, dass «korrekte Informationen» gemäss dem HDA Briefing (S. 2) wohl weniger als Prämisse verstanden werden. Vielmehr sind sie einer von vielen Schlüsselfaktoren, die zum Erfolg von Kampagnen beitragen können.
      Und neben anderen, ebenfalls relevanten Elementen wie z. B. „theoretical frameworks, working with community members“ etc. wird in besagtem Briefing unterstrichen, dass Kampagnen (und damit auch Informationen) «targeted and tailored» sein sollten…

      1. Danke für Deine Antwort lieber Joerg.
        Was mir mit Euren tollen Kommentaren (Peter und Joerg) auffällt ist, dass wir genau definieren müssen was wir meinen bei
        1. Glaubwürdigkeit
        2. Zielpublikum definieren,
        3. angepasste Infos vorbereiten,
        3. abklären ob die aufbereiteten Infos den ethischen Standards und gesetzlichen Normen/Vorschriften entsprechen,
        4. usw.
        Die Problematik mit Health Literacy oder Gesundheitskompetenz zeigt, eine gute und genaue Definition ist der Anfang.
        Doch eine Operationalisierung ist notwendig. Wir müssen uns Gedanken machen wie wir die Dinge messen.
        Z.B. wie messen wir ob die ethischen Standards befolgt oder verletzt wurden. Verd… schwierig, es gibt noch viel zu tun.
        Schönen Abend.
        Urs

      2. Hallo Jörg,
        Vielen Dank für die Ergänzungen. Nun ist es Dir gegangen wie allen Kampagnenmanagern, die auf Information setzen: nur das, was leicht zugänglich kommuniziert wird, kommt an. Man kann nicht erwarten, dass die Lesenden sich die Mühe machen, Links zu klicken, umfangreiche Dokumente zu lesen usw., wenn sie davon ausgehen können, die Zusammenfassung würde genügen. Einzig und allein die Wirkung zählt, das was ankommt, nicht das, was man meint, mitgeteilt zu haben.
        Aber ansonsten stimmt es natürlich, dass diese Faktoren alle wichtig sind. In meinem Modell sind es 14 Strategische Campaigning Grundsätze und 21 Strategische Campaigning Positionen, die man beachten sollte. Die von Dir genannten sind darunter.
        «working with community members» ist allerdings nicht allgemeingültig und gilt nur in solchen Gesellschaften, in denen das funktioniert oder erwartet wird. Auf einem abstrakteren Niveau würde das dem Strategischen Campaigning Grundsatz Nr. 14 (Goldene Brücken bauen) entsprechen.

  5. Einverstanden. Jedoch zielt die Korrektheit, wie Du korrekt schreibst, nicht auf die Wirksamkeit ab, sondern auf die Legitimation.
    Also lautet die Prämisse « «Wenn ich korrekte Informationen mittels klarer und eindeutiger Botschaften vermittle, dann ist meine Kampagnen glaubwürdig». (Was nicht identisch mit «wird meiner Kampagne (meinen Aussagen) geglaubt» ist).
    Glaubwürdigkeit ist zweifellos ein wichtiger Erfolgsfaktor und entspricht der Strategischen Campaigning Position Nr. 8, er ist aber kein zureichender Faktor.
    Oder anders formuliert: die Prämisse «wenn eine Kampagne glaubwürdig ist, dann ist sie erfolgreich» ist falsch.

    1. Lieber Peter
      Danke für diese schnelle Antwort. Sehr interessant, schon wieder :-) Du schreibst:

      Also lautet die Prämisse « «Wenn ich korrekte Informationen mittels klarer und eindeutiger Botschaften vermittle, dann ist meine Kampagnen glaubwürdig». (Was nicht identisch mit «wird meiner Kampagne (meinen Aussagen) geglaubt» ist).

      Selbstverständlich ist eine glaubwürdige Kampagne nur der Anfang…. aber eben ein wichtiger. Wenn die Arbeit nicht richtig gemacht wird wie bei den Wahlprognosen für dieses Wochenende (siehe Blogeintrag oben), passiert es das die Abstimmung dann ganz anders abläuft.
      Das gilt auch für Kampagnen, Glaubwürdigkeit ist heute das A und O …. Authentizität oder was immer wir es auch ändern wollen. Hat man die Glaubwürdigkeit einmal verspielt (wie seine Reputation)… ist es in der Politik vorbei. Doch ja, die Wahl ist noch nicht verloren :-)
      Du schreibst auch:

      Glaubwürdigkeit ist zweifellos ein wichtiger Erfolgsfaktor und entspricht der Strategischen Campaigning Position Nr. 8, er ist aber kein zureichender Faktor…. die Prämisse «wenn eine Kampagne glaubwürdig ist, dann ist sie erfolgreich» ist falsch.

      Das habe ich natürlich auch nicht geschrieben oder behauptet.
      Aber du hast recht, es ist wichtig das du natürlich nochmals darauf hinweist. Wie bei allen Dingen, es sind die Mischung welche den Erfolg ausmachen…. die richtige Mischung von Gewürzen, Gemüsen, usw richtig präsentiert als Menu (das Auge isst ja mit). All diese Dinge spielen eine wichtige Rolle.
      Danke Peter für diese wichtigen Klarifikationen von Dir, sehr hilfreich.
      Grüessli
      Urs

  6. Genau wegen dieser Mischung muss man eben auch alle Register ziehen können, will man erfolgreich Campaigning betreiben.
    Ich hatte übrigens noch einen Tippfehler. Statt «zureichend» müsste es «hinreichend» heissen. Wie man es in der Mathematik so schön sagen würde: Glaubwürdigkeit ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung einer erfolgreichen Kampagne ;-)
    Immer wieder spannend, die Diskussionen auf diesem Blog.
    Hrzl, ptr

    1. Da stimme ich mit überein mit dem Register ziehen, lieber Peter.
      Ich denke aber manchmal einfach, dass Campaigning keine Wissenschaft ist, sondern schon eher Kunst => „it ain’t science but fine art to launch and execute a successful campaign….“
      Deshalb sind für mich die Checklisten wie z.B. Deine Ideen auf Seite 216 im Buch von Dir zum Thema Campaigning sehr hilfreich.
      Sie stellen sicher oder verhindern sogar, dass wir die wichtigen Dinge vergessen. Wie beim Kochrezept stellt die Checkliste sicher, dass wir die Schritte in der richtigen Reihenfolge angehen und dabei keinen vergessen.
      Danke für die Blumen Peter:

      Immer wieder spannend, die Diskussionen auf diesem Blog.

  7. Zur DSI im Echo der Zeit: Das Bundesamt für Statistik hat keine Prognose gemacht, sondern im Jahr 2014 geschaut, zu wie vielen Ausschaffungen es unter einem DSI-Gesetz oder AI-Gesetz gekommen wäre.
    Aber manchmal fehlt einem vielleicht auch der Kontext, um Zahlen richtig zu lesen?
    – Laut BfS hätte die DSI im Jahr 2014 zu insgesamt 10 210 Ausschaffungen pro Jahr geführt, ein AI-Gesetz zu 3863. Das Problem: 6109 der 10 210 Ausschaffungen hätten Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung betroffen, also z.B. Kriminaltouristen und abgewiesene Asylbewerber. Diese müssten auch unter geltendem Recht die Schweiz verlassen!
    – Im Umsetzungsgesetz zur AI steht, dass die Richter auch bei leichteren, nicht von der DSI aufgelisteten Vergehen ausweisen dürfen. Das könnte zu gleich vielen oder sogar mehr Ausschaffungen führen als bei einem Ja zur DSI.
    – Es ist schwierig vorauszusagen, wie sich die Härtefallklausel beim AI-Gesetz auswirken wird (oder auch, ob sich die Richter bei einer Annahme der DSI in der Rechtsprechung nicht aufs Verhältnismässigkeitsprinzip berufen hätten). Wenn die Richter unter dem zukünftigen Gesetz die Härtefallklausel sehr restriktiv anwenden, könnte es zu gleichviel Ausschaffungen kommen wie in den BfS-Rechnungen fürs 2014.
    Ihr Blog-Eintrag zu unserer Wahlberichterstattung ist unkorrekt und im Falle der Autorin (Link zur Pisa-Studie) nahezu verleumderisch.
    Bundesamt fuer Statistik - Verurteilte-auslaendische-Personen-gemaess-Durchsetzungs-Initiative

    1. Liebe Frau Jacobi
      Danke für diesen Blog Kommentar, der ist sehr interessant und hat mich auch dazu gebraucht mich bei Ihnen sofort telefonisch zu melden um:
      1. mich zu entschuldigen — auch bei der Frau Nowotny, es tut mir leid, UND
      2. die notwendigen Aenderungen oben vorzunehmen (durchgestrichener Text – schon gemacht).
      Sie schreiben:

      Laut BfS hätte die DSI im Jahr 2014 zu insgesamt 10 210 Ausschaffungen pro Jahr geführt, ein AI-Gesetz zu 3863. Das Problem: 6109 der 10 210 Ausschaffungen hätten Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung betroffen, also z.B. Kriminaltouristen und abgewiesene Asylbewerber. Diese müssten auch unter geltendem Recht die Schweiz verlassen!

      Diesen Punkt finde ich sehr wichtig und dem kann ich auch voll zustimmen. Wenn wir diese 6109 von den 10’210 Ausschaffungen subtrahieren, dann sind wir ja wieder bei 4101 Ausweisungen. Dies ist gerade einmal 238 mehr as die 3863 welche durch die Auschaffungs-Initiative ausser Land verwiesen werden.
      Was nicht klar ist bei diesen Zahlen ist ob die 6109 auch noch von den 3863 subtrahiert werden sollten…. Da scheint ja der Wurm drin zu sein ;-) beim Bundesamt für Statistik und dieser Tabelle.
      Selbsterklärend ist diese wirklich nicht. Das gilt auch dann, wenn wir die Fussnote genauestens studieren. Schade aber nicht unbedingt Arbeit welche ich von einem Statistiker gewohnt bin.
      Uebrigens, was mit den 6109 ohne Aufenthaltsbewilligung geschieht…. oder ob die nach dem Absitzen der Strafe noch hier bleiben… oder ob dies einfach Kriminaltourismus illustriert ist mir ebenfalls unklar. Hier müssen wohl die Politiker nochmals ein wenig über die Bücher.
      Sie schreiben ebenfalls:

      Im Umsetzungsgesetz zur AI steht, dass die Richter auch bei leichteren, nicht von der DSI aufgelisteten Vergehen ausweisen dürfen. Das könnte zu gleich vielen oder sogar mehr Ausschaffungen führen als bei einem Ja zur DSI.

      Das die Richter auch bei leichteren Vergehen ausweisen dürfen, stimmt. Doch in der Praxis ist dies wohl nur ganz selten vorgekommen. Die Gerichtspraxis zeigt auch, dass dann der Rekurs durch den Angeklagten, oft zur Aufhebung der Ausweisung führt.
      Deshalb ist das eigentlich nicht möglich, wie von ihnen vermutet, dass dies zu gleich vielen oder sogar mehr Ausschaffungen führen kann.
      Keine der Zahlen gibt uns eine Indikation, dass dies auf irgend eine Weise eintreffen könnte. Dies ist eine Annahme die ich so nicht machen würde.
      Sie schreiben ebenfalls:

      Wenn die Richter unter dem zukünftigen Gesetz die Härtefallklausel sehr restriktiv anwenden, könnte es zu gleichviel Ausschaffungen kommen wie in den BfS-Rechnungen fürs 2014.

      Das entscheidende Wort ist hier das „Wenn“. Die Richter haben dies noch nie sehr restriktiv angewendet aus sicherlich guten Gründen. Somit wird dies wohl kaum zur mehr Ausschauffungen führen. Wie immer wird dann, wenn immer möglich, das nächsthöhere Gericht angerufen. Das letzter stösst dann den Entscheid des unteren Gerichtes unter Umsänden um.
      Da sehe ich ihr Statement als ein Rückschluss den die Fakten (Statistiken, Gerichsturteile, Richterverhalten) mir so nicht geben. Da resultieren ihre beiden Inferenzen (Wenn und … könnte es ) in eine fehlerhaften Schlussfolgerung.
      Aber ich finde hier wichtig, dass ich darauf hindeute, dass wir eigentlich nicht sehr weit voneinander entfernt sind zu diesem Thema.
      Doch in der Hitze des Gefechtes habe ich wohl zur falschen Tastatur gegriffen. Das macht mich traurig und ich fühle mich schlecht dabei. I am sorry !
      Gleichzeitig freue ich mich auf weitere tolle Beiträge des Echo der Zeit Teams heute Abend :-) Chapeau und macht weiter so. Ohne euren Beitrag und der Frau Nowotny ihrer Reportage wären mir diese Daten nie aufgefallen (zu Gesicht gekommen) und das wäre jammerschade gewesen.
      PS. Uebrigens die 3. Tabelle in dieser Serie zum Download hier beim BFS stiftet mehr Verwirrung als Klarheit, z.B. der Vergleich und was x in der Kolonne Ausschaffungsinitiative genau bedeutet, ist mir völlig schleierhaft. Es gibt leider dazu keine Erklärung in der Fussnote.
      Der Vergleich der Ausschaffungs versus Durchsetzungsinitative ist mir völlig schleierhaft

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