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Los geht es mit dem Boot von Wesen Richtung Quinten.

Digitales Angebot: Erwerbsausfall wegen COVID-19

Zusammenfassung: Immer mehr Menschen arbeiten wegen dem Coronavirus, auch Covid-19 genannt, zu Hause, im Home Office.
Marketingfachleute bekommen weniger Aufträge, Selbständigen sagen die Kunden ab, kleine Betriebe müssen Personal freistellen, KMU können Rechnungen an andere KMU nicht zahlen.
Als Hilfestellung in dieser schwierigen Zeit wollen wir in diesem Beitrag aufzeigen, was wir bei Erwerbsausfall, Kurzarbeit oder Schliessung tun können. Unser Ratgeber gibt Ihnen die relevanten Links zu Formularen und Tipps.

Digitalisierung und die öffentliche Verwaltung in der Corona-Krise

Digitalisierung und Technologie Management sind seit Jahren in aller Munde. Sie sind ein Teil der technischen Revolution oder Industrie 4.0. Im Marketing sind diese ein muss – siehe Marketing Trends 2020. Wie weit nicht nur Betriebe, sondern auch öffentliche und amtliche Stellen mittlerweile mit der Digitalisierung sind, offenbart sich in Zeiten, wie z.B. während der der Corona-Krise.

Wir haben schon früher darauf hingewiesen, das Ärzte teilweise ihre Daten zu Coronavirus Patienten per Fax übermitteln. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) offeriert zur Zeit keine Möglichkeit, solche Daten elektronisch zu übermitteln. Das hat z.B. auch zur Folge, das „Big Data“ zur Corona-Krise nur zeitversezt und mit einer grossen Dunkelziffer vom BAG veröffentlicht werden.

Dieser Fall hat sich nun über das letzte Wochenende auf eine etwas andere Art wiederholt. Am Freitag 20.2.2020 um 15 Uhr hat der Bund veröffentlicht, wie die Entschädigung für Erwerbsausfall und Kurzarbeit wegen Covid-19 stattfinden soll. Ämter hatten 2.5 Tage Zeit, um ihre Seiten mit Formularen bis Montag morgen 8 Uhr bereit zu stellen. Dabei mussten z.B. die Ausgleichskassen auch die Skalierung der System so umsetzen, dass diese einem fast garantierten Ansturm Montag morgen standhalten konnten.

In den ersten Tagen waren die Server bei vielen Ausgleichskassen und anderen Behörden dermassen überlastet, dass man oft stundenlang die Seite weder aufrufen noch Formulare online ausgefüllen konnte. Dennoch, vielleicht haben Sie Glück, wenn sie es nach 18 Uhr während des Abendessens versuchen oder vor 7 Uhr morgens (siehe Links unten) probieren.

Wie bekommen Unternehmer, Selbständige und Angestellte Hilfe in der Schweiz?

Neu können Kleinfirmen und Selbständige Taggeld für Erwerbsausfälle beantragen. Die Löhne für das Personal entfallen Dank der Kurzarbeitsentschädigung, wenn diese beantragt wurde. Die anderen Fixkosten aber bleiben und werden monatlich weiterhin fällig. 

Der Schweizer Bundesrat hat ein Hilfsprogramm verabschiedet – Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.

Bei welcher Ausgleichskasse soll ich mich melden, welche ist für mich für die Beantragung für Kurzarbeit oder Erwerbsausfall zuständig ? Liste der kantonalen Ausgleichskassen mit URLs/Links

Wegen grosser Nachfrage waren die Seiten in den ersten Tagen überlastet. Es empfiehlt sich diese an Randzeiten oder später zu nutzen.

Das Hilfspaket

Der Bund schnürt ein Hilfspaket von 39 Milliarden Franken, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern:

  • 20,6 Mrd. Überbrückungshilfe für Unternehmen in der Form von verbürgten Krediten
  • 14,0 Mrd. Kurzarbeitsentschädigung
  • 4,0 Mrd. Erwerbsausfall Selbständige
  • 0,4 Mrd. Kultur und Sport (d.h. z.B. für Events die abgesagt wurden)

Versicherung

Versicherer in der Schweiz verweigern Zahlungen für Corona-Schäden z.B. bei Restaurants und Lebensmittelläden. Viele KMU (Klein- und Mittlere Unternehmen) haben eine Epidemieversicherung z.B. von der Helvetia. Doch diese zahlt nicht, denn am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Corona-Seuche zur Pandemie erklärt. Leider sind aber Pandemien in Epidemieversicherungen ausgeschlossen, z.B. auch bei der AXA.

SCHWEIZ Erklärungen
Erwerbsausfall
für
Selbständige
In der Schweiz suchen Sie die Webseite Ihrer Ausgleichskasse auf, d.h. wo die AHV einbezahlt wird. Dort haben Sie, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung für den Erwerbsausfall. Dies kann sein wegen Betriebseinstellung, Kinderbetreuung, Quarantäne und Annullation von Veranstaltungen.
Die Entschädigung kann frühestens und rückwirkend am 17. März 2020 beginnen.
Entschädigung für einen Selbständigen: Pro Tag höchstens CHF 196.00
Wie lange die Entschädigung bezahlt wird, ist bei Selbständigen heute noch nicht ersichtlich.
Erklärungen als PDF Datei
Seite z.B. der Ausgleichskasse SVA Zürich mit Erklärungen
Zuerst müssen Sie für ihr Unternehmen Kurzarbeit beantragenBevor Sie die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen können, muss diese bewilligt werden. Zuständig für die Bewilligung von Kurzarbeit in einer Firma sind die Behörden der Arbeitslosenversicherung. Die Adressen und weitere Informationen finden Sie unter www.arbeit.swiss.
Das Unternehmen muss die Voranmeldung noch mindestens 3 Tage vor Beginn der Kurzarbeit (früher war die Frist z.B. 10 Tage) bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle einreichen. Rückwirkend ab 17 März ist möglich.
– Seite mit Infos: Wo melde ich Kurzarbeit in meinem Kanton an?
Erst wenn Kurzarbeit bewilligt wurde, kann das Unternehmen Entschädigungsansprüche für Kurzarbeit einreichenUnternehmer können eine Entschädigung beantragen, doch es gilt: keine Entschädigungsansprüche für Home Office.
Musste der Betrieb wegen dem Coronavirus geschlossen werden oder konnte der Mitarbeiter wegen Kinderbetreuung seiner Tätigkeit nicht nachkommen, kann eine Entschädigung beantragt werden.
Der Anspruch für Kurzarbeitergeld beginnt frühestens mit dem 17. März 2020. Der Anspruch endet mit Aufhebung der Quarantäne.
Achtung: Zur Zeit endet der Anspruch nachdem 10 Taggelder ausbezahlt worden sind.
– Seite mit Erklärungen wann und wie die Entschädigung für Arbeitgeber angewendet wird
– Beantragung bei Ihrer kantonalen Ausgleischkasse – Liste aller Kassen
Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungs-beiträgenDen von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gewährt werden. Die Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Höhe der regelmässigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist.
Dasselbe gilt für Selbstständige, deren Umsätze eingebrochen sind. Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen.
Doch sind hier die Abläufe, d.h. welche Formulare ausgefüllt werden müssen, zur Zeit noch nicht Online erhältlich.
Achtung: Aufschub ohne Verzugszinsen/Strafgebühren bei der AHV/IV heisst, der geschuldete Betrag wird zu einem späteren Zeitpunkt fällig – aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Corona-Krise: Eine Selbstständige, ein Firmeninhaber und ein Mitarbeiter auf Abruf erhalten nun Unterstützung. Doch diese löst nicht all ihre finanziellen Probleme.
Corona-Krise: Eine Selbstständige, ein Firmeninhaber und ein Mitarbeiter auf Abruf erhalten nun Unterstützung. Doch diese löst nicht all ihre finanziellen Probleme.

Schlussfolgerungen

Diese Massnahmen sind sehr willkommen. Doch aufgepasst, die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass die Gelder erst ab Mitte April fliessen werden. Natürlich, hier muss jeder eine kurze Kosten-Nutzen Analyse erstellen, d.h. lohnt sich der Aufwand. Wir glauben es lohnt sich auf jeden Fall.

Firmen, die weniger Löhne auszahlen, und Selbständige, die tiefere Einkommen haben, können dies ihrer Ausgleichskasse melden. Laut Ausgleichskassen sollen dann auch die Akontozahlungen unkompliziert reduziert werden, wie die Ausgleichskassen mitteilten.

Wie sich das manifestiert, werden die betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Angestellte selber erfahren nachdem sie das notwendige Formular eingereicht haben.

Haben Sie hier Erfahrungen? Wie schnell haben Sie Antwort von der AHV, Bank, usw. erhalten? Kommentare unten.

Es werden weitere Massnahmen kommen, z.B. vom Bund bereitgestellte Mittel für Überbrückungskredite zur Zahlung von Verpflichtungen wie Mietzins. Erste Erfahrungen zeigen, dass dies bei Betriebsschliessung von Kleinstbetrieben (bis 9 Vollzeitangestellte) wegen dem Coronavirus nicht gut funktioniert. Wir halten sie auf dem Laufenden.

Bei Selbständigen gibt es bei Banken kaum Hilfe in Sachen Überbrückungskredit. Credit Suisse hat dazu keine Informationen online gestellt, die ZKB ist hier sehr transparent.

PS. Was die Digitalisierung und Technologie Management betrifft zeigt auch dieses Beispiel, dass die öffentliche Verwaltung sich immer noch verbessern muss. Dass 14’000 Seitenaufrufe einen Server in die Knie zwingen, ist möglich. Doch das kann mit Spiegelungen der Inhalte auf mehreren Servern und weiteren technischen Vorkehrungen einfach gelöst werden. Dass öffentliche Verwaltungen so etwas über ein Wochenende in einer Notfallsituation wie der Corona-Krise nicht schaffen, ist ein wenig bedenklich.

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2 Antworten

  1. Lieber Urs

    Ich musste meinen Coiffeursalon schliessen. Jetzt muss ich auch die Formulare eineichen.
    Am Montag war das eine Krise… versuchte es …. Seite hatte nicht geladen und 1 x ging mein Formular verlorgen. Aergerlich.

    Dank diesem Eintrag habe ich noch weitere Infos gefunden welche für mich wichtig sind.
    Gruss
    Richard

    1. Sehr geehrter Richard

      Vielen Dank für deinen schnellen Kommentar zum Blogeintrag.

      Das ist was wir auch gehört haben, dass die Server den Ansturm von ein paar tausend Leuten auf einmal nicht standgehalten haben. Das ist natürlich nicht gut. Unverständlich ist, dass die IT FAchleute der öffentlichen Verwaltung wie die AHV Ausgleichskassen hier nicht diese Dinge voraussehen konnten. Das war eigentlich klar, dass dies passieren würde.
      Ein #bigfail in Sachen Risiko Management und Krisenmanagement.

      Kann man lösen und nur so nebenbei, auch die Hotline z.B. in Basel oder Zürich war völlig überlastet die ersten beiden Tage wie einige Leser uns wissen liessen.

      Bleib bitte gesund.
      Herzlichst
      Urs

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